Jeder Pkw muss laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) über einen Rückspiegel und zwei Außenspiegel verfügen. Vor Fahrtantritt müssen diese auf ihre Funktionalität hin überprüft und ggf. richtig eingestellt werden.
Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen benötigen zusätzlich zu den regulären Seitenspiegeln noch weitere Außenspiegel, die den sogenannten „toten Winkel“ besser abdecken. So soll Unfällen vorgebeugt werden.
Fehlt ein Spiegel oder sind diese nicht den Vorschriften entsprechend eingestellt, kann ein Bußgeld fällig werden.
Spiegel defekt? Dann kontaktieren Sie uns oder kommen Sie direkt vorbei. Gerade bei Autospiegeln gibt es eine riesige Auswahl an verschiedenen Modellen. Wir beraten Sie gern.